Der Tanzender-Flanier-Club
Hallo, mein Name ist Vanessa und ich bin Gründerin und natürlich Ohneglied (wir nehmen auch Mitglieder!) des tanzenden Flanierclubs.
Eh was?!
Der Flaneur (aus französisch: flaner = umherstreifen, umherschlendern) ist ein Mensch, der im Spazierengehen schaut, genießt und schweigt – er flaniert.
Satzung
§1 Name, Sitz
Die Gemeinschaft führt den Namen tanzender Flanierclub. Der Club versteht sich als Interessengemeinschaft. Der Club hat seinen Sitz in Pusemuckel.
§2 Zweck
Zweck des Clubs ist das tänzeln und flanieren, am besten gleichzeitig – und zwar überall.
§3 Eintritt von Mitgliedern
Mit- und Ohneglied des Clubs kann werden, wer einen hang zum Flanieren hat. Über die Aufnahme entscheiden nach Abstimmung die Clubmitglieder.
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung. Die Austrittserklärung bedarf der Schriftform und muss dem Vorstand des Clubs spätestens drei Monate vor dem Datum des Austritts vorliegen. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.
§5 Ausschluss von Mitgliedern
Ein Mitglied wird aus dem Club ausgeschlossen, wenn
· es in erheblichem Maß gegen die Interessen des Clubs verstoßen hat. Über den Ausschluss beschließen die Clubmitglieder nach Einreichung eines Antrages auf Ausschluss von einem Mitglied mit mindestens vier weiteren Unterschriften von Clubmitgliedern.
· das Mitglied den fälligen Tribut länger als zwei Monate nicht bezahlt hat (Flanieren/tänzeln). Das ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinerlei Ansprüche auf das Clubvermögen. Oder deren ablaufenden Schuhe.
ENDE
Mit- und Ohneglieder sowie Ohneglieder die gern Mitglied wären und Mitglieder die gern Ohneglied wären:
Aya - Grundmanifestation jeden Ursprungs
Merrick - Lustgespielin und Plüschhäschen
Peter - Schwer in Ordnung und schwer gestört
Sebastian - Fundamental genial
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